Klub Strzelecki MaryninoVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung des Vereins, einschließlich der Abgabe sämtlicher Willenserklärungen im Namen des Vereins und der Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen, ist der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende selbstständig vertretungsberechtigt. Der Verein kann auch durch andere Mitglieder des Vorstands als den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten werden; in diesem Fall erfordert die Vertretung des Vereins, einschließlich der Abgabe sämtlicher Willenserklärungen im Namen des Vereins und der Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen, das gemeinsame Handeln von zwei Mitgliedern des Vorstands.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01