Fundacja VedenizStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen der Stiftung in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten werden vom Vorsitzenden des Vorstands selbstständig oder von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinsam abgegeben. In Vermögensangelegenheiten mit einem Wert von höchstens 20.000 PLN werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung vom Vorsitzenden des Vorstands selbstständig oder von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinsam abgegeben. In Vermögensangelegenheiten mit einem Wert von über 20.000 PLN werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinsam abgegeben.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Vedeniz erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-03