Fundacja Tkanki KulturyStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Jedes Mitglied des Vorstands ist selbstständig zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung, einschließlich zur Eingehung von Geld- und Nichtgeldverpflichtungen mit einem Wert von höchstens 5.000 PLN (in Worten: fünftausend Złoty) netto, berechtigt. Das Recht zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung, einschließlich zur Eingehung von Geld- und Nichtgeldverpflichtungen mit einem Wert von mehr als 5.000 PLN (in Worten: fünftausend Złoty) netto, steht zwei gemeinsam handelnden Mitgliedern des Vorstands zu.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Tkanki Kultury erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-15