Sport Mind FoundationStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Willenserklärungen im Namen der Stiftung werden vorbehaltlich des Absatzes 2 abgegeben durch: den Vorsitzenden selbstständig, den stellvertretenden Vorsitzenden selbstständig oder durch zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands. 2. Der Vorstand kann Bevollmächtigte bestellen, die im Namen der Stiftung handeln, und den Umfang ihrer Vollmacht bestimmen. 3. Gegenüber der Stiftung abzugebende Erklärungen sowie die Zustellung von Schriftstücken der Stiftung können gegenüber einem Mitglied des Vorstands erfolgen.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Sport Mind Foundation erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-03