Stowarzyszenie Opole DziałaVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende der Geschäftsführung, oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit mindestens einem Mitglied der Geschäftsführung. Zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Vertretung des Vereins ist der Vorsitzende der Geschäftsführung, oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit mindestens einem Mitglied der Geschäftsführung, berechtigt. Zur Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen ist der Vorsitzende der Geschäftsführung gemeinsam mit einem anderen Mitglied der Geschäftsführung, oder der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung gemeinsam mit einem anderen Mitglied der Geschäftsführung, berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Opole Działa erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-03