Fundacja Harmony of NatureStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung, zur Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen sowie zur Vornahme rechtsgeschäftlicher Verfügungen sind berechtigt: im Falle eines Vorstands mit einer oder zwei Personen jedes Mitglied des Vorstands der Stiftung selbstständig; im Falle eines aus drei oder fünf Personen bestehenden Vorstands zwei Mitglieder des Vorstands der Stiftung, darunter jeweils der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Stiftung gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Harmony of Nature erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-03