Stowarzyszenie Polskie Towarzystwo Lekarzy Genetyków KlinicznychVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Vorsitzende des Vorstands selbstständig oder sind zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins befugt. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Begründung vermögensrechtlicher Verpflichtungen, wird der Verein durch den Vorsitzenden des Vorstands gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Vorstands oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Vorstands vertreten.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Polskie Towarzystwo Lekarzy Genetyków Klinicznych erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-12