Fundacja Kompetencje ŻyciaStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Vorstands oder den stellvertretenden Vorsitzenden selbstständig vertreten. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, in denen der Wert der Verpflichtung oder Verfügung 10.000,00 PLN nicht überschreitet, wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Vorstands oder den stellvertretenden Vorsitzenden selbstständig vertreten. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, in denen der Wert der Verpflichtung oder Verfügung 10.000,00 PLN überschreitet, wird die Stiftung durch zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Kompetencje Życia erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-26