Übersicht
Branche
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Im Falle eines einköpfigen Vorstands gibt der Vorsitzende Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig ab. Im Falle eines mehrköpfigen Vorstands handelt der Vorsitzende in Angelegenheiten der gewöhnlichen Geschäftsführung sowie bei der Eingehung von Verpflichtungen oder der Verfügung über ein Recht mit einem Wert von höchstens 50.000,00 PLN selbstständig. Bei der Eingehung von Verpflichtungen oder der Verfügung über ein Recht mit einem Wert von mehr als 50.000,00 PLN ist das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, erforderlich. In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten, die über den Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung hinausgehen, ist das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Wartość Człowieka erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
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| Fundacja Dmb-UbodzyStiftung | €11.461,44 | dmb-ubodzy.pl |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-19