Fundacja Akademia Zdrowych Nawyków ArtemisStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende des Vorstands vertritt die Stiftung selbstständig. 2. Ein Vorstandsmitglied, das nicht der Vorsitzende ist, vertritt die Stiftung ausschließlich gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstands. 3. In Vermögensangelegenheiten ist der Vorsitzende des Vorstands berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig abzugeben. 4. Ein Vorstandsmitglied, das nicht der Vorsitzende ist, kann Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten ausschließlich gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstands abgeben.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Akademia Zdrowych Nawyków Artemis erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-23