Stowarzyszenie na Rzecz Ośrodka AktywnościVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende des Vorstands ist berechtigt, Willenserklärungen im Namen des Vereins abzugeben, die keine finanziellen Verpflichtungen oder Änderungen des Vereinsvermögens nach sich ziehen. 2. Verträge, Vollmachten sowie sämtliche Willenserklärungen, die finanzielle Verpflichtungen oder Änderungen des Vermögens nach sich ziehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch: den Vorsitzenden des Vorstands und den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands, oder den Vorsitzenden des Vorstands und den Schatzmeister des Vereins, oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands und den Schatzmeister des Vereins.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Regulatorische Zulassungen
| Behörde | Art | Status | |
|---|---|---|---|
| BDO-Registereintrag | Aktiv |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07