Okręg Polskiego Związku Wędkarskiego w ChełmieVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Vertretung des Verbandes vor Gericht und außergerichtlich sind im Wege der gemeinsamen Vertretung zwei Mitglieder des Hauptvorstandes berechtigt, unter zwingender Mitwirkung einer der Personen, die das Amt des Vorsitzenden, des Schatzmeisters oder des Sekretärs innehaben. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbandes in Vermögensangelegenheiten sowie zur Erteilung von Vollmachten zur Abgabe solcher Erklärungen sind zwei aufgrund eines Beschlusses gemeinsam handelnde Mitglieder des Hauptvorstandes berechtigt, unter zwingender Mitwirkung einer der in Absatz 1 genannten Personen. 3. Hinsichtlich eines Bezirks gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Europäische Fonds
| Start | Projekt | EU-Kofinanzierung | Programm | |
|---|---|---|---|---|
| 2022-10-21 | Bezug von Dienstleistungen zur Erstellung fischereilicher Gutachten und eines ichthyologischen Berichts | 1.856 €1.856 € | Europäische Fonds für die Fischerei |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07