Hospicjum Świętego FranciszkaVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2001-12-12
Eingetragene Adresse
ul. Piotrowicka 13, 40-722 Katowice, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-56857-63568-JSEGS-12

Verträge mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ)

Hospicjum Świętego Franciszka ist seit 2008 Leistungserbringer des NFZ. Im Jahr 2026 erfüllt es 1 Vertrag im Wert von 1,18 Mio. €. Alle Verträge hatten zusammen einen Wert von 12,91 Mio. €.

Wert der NFZ-Verträge nach Jahren (in Tsd. EUR)

LeistungsartNFZ-RegionalstelleVerträgeWert 2026
Palliativ- und Hospizversorgungśląskie11,18 Mio. €

NFZ-Wartelisten

Die Einrichtungen dieses Unternehmens führen 1 NFZ-Warteliste. Prognose der Wartezeit laut NFZ, Stand .

LeistungWartezeit
Ambulantes Hospiz/Team für häusliche Palliativversorgung–

Vertretungsberechtigte Personen

Aleksandra Gładysz – Skarbnik
Dorota Józef – Stellvertretender Vorsitzender
Wojciech Jerzy Wysoczański – Geschäftsführer
Marzena Knichowiecka Niesler – Sekretarz Zarządu
Joanna Zelner – Vorsitzender

Vertretungsregelung

Willenserklärungen im Namen des Vereins im Bereich der Eingehung von Verpflichtungen oder der Verfügung über das Vereinsvermögen bis zu einem Betrag von 20.000 PLN im Rahmen einer einzelnen Handlung gibt ein Vorstandsmitglied ab. Willenserklärungen im Namen des Vereins im Bereich der Eingehung von Verpflichtungen oder der Verfügung über das Vereinsvermögen über einem Betrag von 20.000 PLN im Rahmen einer einzelnen Handlung geben zwei Vorstandsmitglieder ab. Die Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen sowie die Verfügung über das Vermögen über einem Betrag von 100.000 PLN im Rahmen einer einzelnen Handlung erfordert zusätzlich einen Beschluss des Vorstands. Der vorstehende Satz findet keine Anwendung bei der Vornahme von Handlungen in Form des Abschlusses von Verträgen mit dem NFZ über die Erbringung sämtlicher Gesundheitsleistungen und sonstiger Tätigkeiten des Vereins sowie des Abschlusses von Verträgen mit Banken über verhandelbare, in festen Zeitabständen erneuerbare Einlagen. Bei Entscheidungen betreffend wiederkehrende Leistungen wird der Wert der eingegangenen Verpflichtung durch Addition der Leistungen für ein Jahr berechnet, und wenn die Leistungen weniger als ein Jahr dauern, für die gesamte Dauer ihrer Erbringung.

Aufsichtsrat

Jacek Antoszek – Aufsichtsratsmitglied
Karolina Barbara Dyszy – Aufsichtsratsmitglied
Ewa Kujawa – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
2.944 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.194 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.849 €

Regulatorische Zulassungen

BehördeArtStatus
BDO-Registereintrag Aktiv

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07