Polski Związek ŁuczniczyPolnischer Sportverband
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Gemäß §34 Abs. 1 der Satzung gehört es zu den Zuständigkeiten des Vorstands des Verbands, den Verband nach außen zu vertreten und in seinem Namen zu handeln. Gemäß §41 der Satzung ist für die Wirksamkeit von Willenserklärungen betreffend die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten des Verbands das Zusammenwirken von zwei Personen erforderlich: einer Person, die die sachliche Zustimmung erteilt (des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden), und einer Person, die die finanzielle Zustimmung erteilt (des Schatzmeisters oder des Hauptbuchhalters). Zur ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Hauptbuchhalters kann der Vorstand Prokura erteilen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2004-04-29.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 01.07.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 2.570 €2.570 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 01.07.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 2.556 €2.556 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 01.07.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 2.465 €2.465 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-22