Związek Telewizji Kablowych w PolsceHandelskammer
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung der Wirtschaftskammer der Kabelnetzbetreiber in Polen, im Folgenden „Kammer“ genannt, nach außen, einschließlich zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Kammer, sind der selbstständig handelnde Vorsitzende der Geschäftsführung oder zwei gemeinsam handelnde stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung berechtigt, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 2.2. Zum Eingehen finanzieller Verbindlichkeiten durch die Kammer sowie zur Verfügung über das Vermögen der Kammer oder einen Teil davon ist zwingend das Zusammenwirken des Vorsitzenden der Geschäftsführung und eines stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung, die gemeinsam handeln, oder von zwei stellvertretenden Vorsitzenden, die gemeinsam handeln, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Telewizji Kablowych w Polsce erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 1998-03-04.
07 1020 3352 0000 1102 0011 0684
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 29.06.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 735 €735 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 30.05.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 737 €737 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 03.05.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 722 €722 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-06