Związek Kynologiczny w PolsceVerein
Übersicht
Öffentliche Aufträge
Keine erfasste Beteiligung an Ausschreibungen.
Związek Kynologiczny w Polsce ist Auftragnehmer in 2 Verträgen mit dem öffentlichen Sektor im Gesamtwert von 2,09 Tsd. €. Sie wurden mit 2 öffentlichen Auftraggebern geschlossen.
| Abschlussdatum | Gegenstand | Betrag | Auftraggeber | |
|---|---|---|---|---|
| 14.07.2026 | Vereinbarung über die Mitorganisation der Klubausstellung für Polnische Tatra-Schäferhunde | 722,54 € | Zakopiańskie Centrum Kultury | |
| 02.07.2026 | Bereitstellung eines Werbepakets für Powiat Poznański während der Veranstaltung: Internationale Rassehundeausstellungen | 1.371 € | Starostwo Powiatowe w Poznaniu |
Marken
Związek Kynologiczny w Polsce hält 12 aktive, beim polnischen Patentamt eingetragene Marken. Die erste Marke wurde 2013 angemeldet.
| Marke | Schutz bis | |
|---|---|---|
| ChPSz.(Wortmarke) | 09.04.2035 | |
| GrChPL(Wortmarke) | 09.04.2035 | |
| ChPL(Wortmarke) | 13.04.2028 | |
| ChPLWet.(Wortmarke) | 13.04.2028 | |
| DOG EURO SHOW POLAND 2018 | 13.04.2028 |
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
§29. Zu den Zuständigkeiten des Hauptvorstands gehört: 1) die Vertretung des Verbands nach außen. §54 1. Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbands sind zwei Mitglieder des Präsidiums des Hauptvorstands, die gemeinsam handeln, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, berechtigt. 2. Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten des Verbands bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift von zwei Personen: des Vorsitzenden oder eines der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptvorstands sowie des Schatzmeisters oder eines anderen bevollmächtigten Mitglieds des Hauptvorstands. 3. Der Vorsitzende des Hauptvorstands oder bei dessen Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verband nach außen in Angelegenheiten, die in den Absätzen 1 und 2 nicht genannt sind. 4. In Streitigkeiten zwischen dem Verband und einem Mitglied des Hauptvorstands wird der Verband durch ein in einem Beschluss dieses Ausschusses bezeichnetes Mitglied des Hauptprüfungsausschusses oder durch einen durch Beschluss der Delegiertenversammlung bestellten Bevollmächtigten vertreten. 5. Auf die Zweigstellen des Verbands finden die Bestimmungen der Absätze 1, 2 und 3 entsprechende Anwendung. In Streitigkeiten zwischen dem Verband und einem Mitglied der Organe einer Zweigstelle wird der Verband durch ein in einem Beschluss dieses Organs bezeichnetes Mitglied des Zweigstellenprüfungsausschusses vertreten.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 1996-01-01.
02 1090 2271 0000 0001 5019 6400
03 1020 5170 0000 1302 0061 5153
04 1940 1076 3087 8639 0000 0000
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
7 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 26.377 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 15.04.2024 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 8.363 €8.363 € | Prezydent Olsztyna | |
| 21.07.2021 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 9.152 €9.152 € | Prezydent Olsztyna | |
| 31.08.2020 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 218 €218 € | PREZYDENT MIASTA NOWEGO SĄCZA |
Regulatorische Zulassungen
| Behörde | Art | Status | |
|---|---|---|---|
| BDO-Registereintrag | Aktiv |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-30