Polskie Towarzystwo Logiki I Filozofii NaukiVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
§ 32 der Satzung: Zu den Zuständigkeiten des Vorstands gehört: a) die Vertretung der Gesellschaft nach außen und das Handeln in ihrem Namen. § 52 der Satzung: a) Willenserklärungen in finanziellen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten werden im Namen der Gesellschaft gemeinsam vom Vorsitzenden oder aufgrund seiner Bevollmächtigung und an seiner Stelle von einem Mitglied des Vorstands sowie vom Schatzmeister oder aufgrund seiner Bevollmächtigung und an seiner Stelle von einem Mitglied des Vorstands unterzeichnet. b) Sonstige Schriftstücke betreffend Rechtshandlungen werden von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinsam unterzeichnet.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02