
Stowarzyszenie na Rzecz Przeciwdziałania Zjawiskom Patologii Społecznej Między Ludźmi Im. Anny Chałubińskiej.Verein
Übersicht
Angebot
- Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Unterstützung für Kinder mit Behinderungen
- Selbsthilfegruppen
- Kurse für therapeutische Unterstützung
- Bildungsschulungen
- Gemeinschaftsausflüge
Website-Technologie
- Website
- Joomla
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zum Zuständigkeitsbereich des Vorstands gehört die Außenvertretung des Vereins. Vollmachten zur Ausführung der übertragenen Aufgaben gemäß § 15 Punkt 7 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gemeinsamen Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder des Vereins, darunter der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins. Eine Vollmacht wird für einen bestimmten Zeitraum von höchstens 12 Monaten erteilt. Verträge und sämtliche Willenserklärungen, die finanzielle Verpflichtungen oder Veränderungen des Vereinsvermögens nach sich ziehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit entweder der gemeinsamen Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder oder der Unterschriften zweier Personen, die über gültige Vollmachten gemäß § 15 Punkt 7 verfügen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-12