Związek Zawodowy Pracowników Dołowych I Utrzymania RuchuGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gewerkschaft ist zur Vertretung der Gewerkschaft befugt. Für die Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist das Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Vorstands der Gewerkschaft, die gemeinsam handeln, darunter des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, erforderlich. Zur Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung sind die Mitglieder des Vorstands der Gewerkschaft sowie andere Personen, die über eine Vollmacht des Vorstands der Gewerkschaft verfügen, befugt; in der Vollmacht wird der Umfang der Vertretungsmacht genau bestimmt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Dołowych I Utrzymania Ruchu erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-14