Świętokrzyski Uniwersytet Trzeciego WiekuVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung des Vereins und insbesondere zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins, einschließlich des Eingehens vermögensrechtlicher Verpflichtungen, des Abschlusses von Verträgen und der Erteilung von Vollmachten im Namen des Vereins, sind der Vorsitzende des Vorstands und ein weiteres Mitglied des Vorstands gemeinsam oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands und ein weiteres Mitglied des Vorstands gemeinsam berechtigt, mit der Maßgabe, dass der Verein bei Verträgen zwischen dem Verein und einem Mitglied des Vorstands sowie bei Streitigkeiten mit diesem Mitglied durch ein in einem Beschluss dieses Organs benanntes Mitglied des Prüfungsausschusses oder durch einen durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellten Bevollmächtigten vertreten wird.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2025-03-17.
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FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-04