Fundacja ContrapunctumStiftung
Übersicht
Branche
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
A. Bis zur Bestellung des Vorstands der Stiftung durch den Stiftungsrat üben die Stifter die Funktionen der Mitglieder des Stiftungsvorstands aus. B. Vorbehaltlich der Absätze C und D gibt der Vorsitzende der Stiftung Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig ab, oder zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands geben sie ab. C. In Angelegenheiten betreffend die Beschäftigung von Arbeitnehmern sowie in Angelegenheiten betreffend die Verfügung über ein Recht oder die Eingehung von Verpflichtungen mit einem Wert bis zu 5.000 PLN (fünftausend Złoty) gibt der Vorsitzende der Stiftung Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig ab. D. In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verfügung über ein Recht oder der Eingehung von Verpflichtungen mit einem Wert von mehr als 5.000 PLN (fünftausend Złoty) gibt der Vorsitzende der Stiftung Willenserklärungen im Namen der Stiftung gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied ab.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Contrapunctum erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
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FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-03-22