Młodzi dla Porozumienia - PolskaVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Vor Gerichten, staatlichen Verwaltungsbehörden und Vertretern anderer Vereine sowie gegenüber Dritten, sowohl natürlichen als auch juristischen Personen, und im Bereich der Abgabe von Willenserklärungen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder oder deren Bevollmächtigte vertreten. Die Erteilung einer Vollmacht an Personen, die keine Vorstandsmitglieder sind, aber für den Verein Leistungen erbringen sollen, kann nur durch einen Beschluss des Vorstands erfolgen. Der Vorsitzende des Vorstands oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister oder einer von ihnen gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Bevollmächtigten eines Vorstandsmitglieds ist zur Eingehung von Verbindlichkeiten berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2023-06-30.
17 1600 1462 1718 1035 4000 0001
60 1600 1462 1718 1035 4000 0003
87 1600 1462 1718 1035 4000 0002
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 04.04.2025 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 38 €38 € | Centrum Promocji I Rozwoju Inicjatyw Obywatelskich Pisop | |
| 28.03.2025 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 1.037 €1.037 € | Centrum Promocji I Rozwoju Inicjatyw Obywatelskich Pisop | |
| 04.03.2025 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 4 €4 € | Centrum Promocji I Rozwoju Inicjatyw Obywatelskich Pisop |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-28