Klub Kota X-TremeVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins betreffend laufende organisatorische Angelegenheiten, den Schriftverkehr mit Behörden und Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung von Verbindlichkeiten bis zu 3.000,00 PLN (dreitausend Zloty) ist das Zusammenwirken zweier Mitglieder des Vorstands erforderlich. 2. Zur Abgabe aller sonstigen Willenserklärungen im Namen des Vereins und zur Unterzeichnung von Verträgen im Zusammenhang mit der Eingehung von Verbindlichkeiten über 3.000,00 PLN (dreitausend Zloty) ist das Zusammenwirken zweier Mitglieder des Vorstands, darunter stets des Vorsitzenden, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-04