
Krzeszowickie Towarzystwo Pszczelnicze BarćVerein
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Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung des Vereins, zur Abgabe von Willenserklärungen, zur Unterzeichnung sowie zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen sind der Vorsitzende der Geschäftsführung selbstständig oder zwei gemeinsam handelnde Mitglieder der Geschäftsführung des Vereins befugt, vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 6. Alle Willenserklärungen, die vermögensrechtliche Verpflichtungen des Vereins nach sich ziehen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Vorsitzenden der Geschäftsführung selbstständig und des Schatzmeisters oder der Unterschriften von zwei gemeinsam handelnden Mitgliedern der Geschäftsführung des Vereins und des Schatzmeisters.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-24