Stowarzyszenie na Rzecz Wspierania Rozwoju Dziecka i Rodziny SendiVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für die Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins in allen nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten bis zu einem Betrag von 7.000 PLN (in Worten: siebentausend Zloty) ist die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds ausreichend. 2. Für die Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten über 7.000 PLN (in Worten: siebentausend Zloty) bis zu einem Betrag von 50.000 PLN (in Worten: fünfzigtausend Zloty) sind mindestens zwei Unterschriften gemeinsam handelnder Vorstandsmitglieder erforderlich. 3. Für die Erteilung einer Vollmacht sowie für die Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten über 50.000 PLN (in Worten: fünfzigtausend Zloty) sind mindestens drei Unterschriften gemeinsam handelnder Vorstandsmitglieder erforderlich. 4. Im Falle von Willenserklärungen im Bereich der Eingehung von Verbindlichkeiten über 100.000 PLN (in Worten: einhunderttausend Zloty) ist zusätzlich die Zustimmung des Prüfungsausschusses erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2021-12-17.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
13 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 82.761 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 18.03.2026 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 23.655 €23.655 € | DGA S.A. | |
| 18.03.2026 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 47 €47 € | DGA S.A. | |
| 24.02.2026 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 2.225 €2.225 € | DGA S.A. |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-27