Karkonoska Akademia Aktywnych SeniorówVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Verträge und sämtliche Willenserklärungen, die finanzielle Verpflichtungen in Höhe von höchstens dem Gegenwert von 200,00 PLN begründen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift des Vorsitzenden oder der Unterschriften von zwei befugten Personen: eines der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister. 2. Verträge und sämtliche Willenserklärungen, die finanzielle Verpflichtungen in Höhe von mehr als dem Gegenwert von 200,00 PLN begründen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschriften von zwei befugten Personen: des Vorsitzenden gemeinsam mit einem der stellvertretenden Vorsitzenden oder mit dem Schatzmeister oder eines stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister. 3. Zur Unterzeichnung anderer Schriftstücke sind der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär oder ein Vorstandsmitglied befugt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Karkonoska Akademia Aktywnych Seniorów erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-12