Fundacja Polekont - Istota PrzywiązaniaStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Im Falle eines mehrgliedrigen Vorstands ist der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Stiftung jeweils selbstständig im Namen der Stiftung berechtigt, Willenserklärungen abzugeben, vermögensrechtliche Verpflichtungen bis zu 5.000,00 PLN (fünftausend Zloty) einzugehen sowie in Angelegenheiten betreffend die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu handeln. In Angelegenheiten betreffend vermögensrechtliche Verpflichtungen über 5.000,00 PLN (fünftausend Zloty) ist die Erklärung zweier gemeinsam handelnder Vorstandsmitglieder erforderlich, wobei eines der Mitglieder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2017-11-10.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-08