Fundacja KwarcStiftung

Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2015-11-30
Eingetragene Adresse
ul. Szczecińska 5L, 54-517 Wrocław, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-73990-93209-CHEAJ-28

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2024 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 3 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 152 Tage für 2022).

  • 2024nicht eingereicht
  • 202319.07.2024
  • 202214.12.2023
  • 202129.09.2022
  • 202030.09.2021
  • 201906.08.2020
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2023.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen554,79 €Median85,96 Tsd. €Durchschnitt532,83 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-67,69 €Median2,08 Tsd. €Durchschnitt27,06 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen545,43 €Median78,34 Tsd. €Durchschnitt481,75 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen551,59 €Median112,90 Tsd. €Durchschnitt759,14 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Katarzyna Anna Smirnow – Stellvertretender Geschäftsführer
Robert Smirnow – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. Ist der Vorstand ein Ein-Personen-Vorstand, gibt der Vorsitzende des Vorstands selbstständig Willenserklärungen im Namen der Stiftung ab. 2. Wurde mehr als eine Person in den Vorstand berufen, werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung, vorbehaltlich Absatz 3, von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern abgegeben. 3. In Angelegenheiten der Beschäftigung von Arbeitnehmern sowie in Angelegenheiten, die nicht mit der Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten über 5.000 PLN (fünftausend) verbunden sind, kann der Vorsitzende des Vorstands Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig abgeben. 4. Alle schriftlich abgegebenen Willenserklärungen des Vorsitzenden des Vorstands bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Gegenzeichnung durch eines der Mitglieder des Stiftungsrats. 5. Alle Rechtshandlungen im Bereich der Vertretung und Leitung der Stiftung, deren Wert 3.000 PLN (dreitausend) übersteigt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Gegenzeichnung durch eines der Mitglieder des Stiftungsrats. Rechtshandlungen dieser Art gelten als über die gewöhnliche Verwaltung hinausgehend.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Änderungshistorie

DatumEreignis
2020-10-15Adressänderung
2015-11-30Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-27