Bytomskie Stowarzyszenie Rekonstrukcji Historycznej Leo CordeVerein

Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Kongressen

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2016-07-21
Eingetragene Adresse
pl. Karin Stanek 1, 41-902 Bytom, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

1 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2024, 265 Tage Verspätung).

  • 202512.06.2026
  • 202406.04.2026
  • 202326.06.2024
  • 202230.06.2023
  • 202129.06.2022
  • 202029.06.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen4,00 Tsd. €Median138,39 Tsd. €Durchschnitt879,80 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-190,36 €Median3,90 Tsd. €Durchschnitt53,08 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen4,19 Tsd. €Median122,04 Tsd. €Durchschnitt808,19 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen4,72 Tsd. €Median81,13 Tsd. €Durchschnitt732,89 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Agata Czekała – Stellvertretender Vorsitzender
Mirosław Zbigniew Markowski – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins, einschließlich zur Eingehung von Verpflichtungen und zur Verfügung über das Vereinsvermögen, sind der Vorsitzende des Vorstands gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstands oder ein vom Vorsitzenden des Vorstands und einem Mitglied des Vorstands gemeinsam bestellter Bevollmächtigter berechtigt, der im Rahmen der schriftlichen Vollmacht handelt. 2. Der Abschluss eines Vertrags, eines Darlehens, eines Kredits oder eines sonstigen Vertrags, der zur Bestellung einer Hypothek, eines Pfandrechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit am Vereinsvermögen führt, bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung des Vereins. 3. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich, um den in Punkt 1 genannten Personen die Vornahme von Handlungen zu gestatten, die zur Entstehung von Verpflichtungen führen oder eine Verfügung über Vermögen darstellen, wenn der Wert der Verpflichtung oder des Vermögens den Gegenwert von 15.000,00 EUR übersteigt, mit Ausnahme der im vom Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr genehmigten Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben.

Aufsichtsrat

Patryk Andrzej Niedbała – Aufsichtsratsmitglied
Dawid Łukasz Paszkiewicz – Aufsichtsratsmitglied
Eugeniusz Nowak – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Änderungshistorie

DatumEreignis
2017-10-20Adressänderung
2016-07-21Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-12