Związek Zawodowy Pracowników Ochrony Zdrowia Centrum ReumatologiiGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende des Vorstands und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen sind zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten berechtigt. Die wirksame Abgabe einer Willenserklärung erfordert das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden des Vorstands. In Angelegenheiten, die den gewöhnlichen Umfang der Vermögensverwaltung überschreiten, insbesondere in Angelegenheiten des Erwerbs, der Veräußerung und der Übertragung von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung der Vorstandsmitglieder erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Ochrony Zdrowia Centrum Reumatologii erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07