Związek Zawodowy Pracowników Samorządowych Starostwa Powiatowego w TczewieGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorstand wird durch den Vorsitzenden des Vorstands oder den stellvertretenden Vorsitzenden oder eine durch Beschluss des Vorstands bevollmächtigte Person im Rahmen dieser Vollmacht vertreten. Zur Abgabe von Willenserklärungen, einschließlich zum Abschluss von Verträgen oder Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sowie zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten, sind zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam oder ein Mitglied des Vorstands und eine durch Beschluss des Vorstands bevollmächtigte Person gemeinsam berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Samorządowych Starostwa Powiatowego w Tczewie erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07