Stowarzyszenie Historyczno- Eksploracyjne MisericordiaVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur selbstständigen Vertretung des Vereins in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Unterzeichnung von Dokumenten, sind berechtigt: der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Sekretär. Zur Vertretung des Vereins in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, zur Abgabe von Willenserklärungen, einschließlich des Abschlusses von Verträgen, zur Eingehung von Verbindlichkeiten sowie zur Erteilung von Vollmachten im Namen des Vereins ist das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-08