AM International Solicitors LimitedZweigniederlassung (ausländisches Unternehmen)
Übersicht
Branche
- Rechtsberatung (69.10.Z)Primär
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Die allgemeine Regel für die Beschlussfassung durch die Direktoren lautet, dass jeder Beschluss der Direktoren mit Stimmenmehrheit in einer Sitzung oder in Form eines schriftlichen Beschlusses der Direktoren gemäß Artikel 8 (schriftliche Beschlüsse der Direktoren) oder anderweitig als einstimmiger Beschluss gemäß Artikel 7 (einstimmiger Beschluss) gefasst werden muss. Hat die Gesellschaft derzeit nur einen Direktor und verlangt keine Bestimmung der Satzung, dass sie mehr als einen Direktor haben muss, findet die allgemeine Regel keine Anwendung, und der Direktor kann, solange er alleiniger Direktor bleibt, Beschlüsse ungeachtet jeglicher Bestimmungen der Satzung über die Beschlussfassung durch die Direktoren fassen.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Wettbewerber
Änderungshistorie
| Datum | Ereignis | |
|---|---|---|
| 2026-04-27 | Geschäftstätigkeit ausgesetzt | |
| 2025-05-28 | Geschäftstätigkeit wiederaufgenommen | |
| 2021-05-14 | Geschäftstätigkeit ausgesetzt | |
| 2020-05-04 | Adressänderung (Rondo Organizacji Narodów Zjednoczonych 1, 00-124, Warszawa → Plac Defilad 1/Pok.2703, 00-901, Warszawa) | |
| 2020-02-03 | Eintragung ins Register |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-21