Międzyzakładowa Organizacja Związkowa Pracowników Sektora EnergetycznegoGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Gewerkschaft sind befugt: a) der Vorsitzende der Gewerkschaft selbstständig; b) im Rahmen einer schriftlichen Vollmacht des Vorsitzenden der Gewerkschaft oder von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam oder der Sekretär oder der Schatzmeister gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstands. Zur Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Durchführung vermögensrechtlicher Geschäfte mit Banken, sind befugt: der Vorsitzende der Gewerkschaft selbstständig oder im Rahmen einer schriftlichen Vollmacht des Vorsitzenden der Gewerkschaft oder von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Międzyzakładowa Organizacja Związkowa Pracowników Sektora Energetycznego erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-17