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Neue Beschäftigungsregeln für Bürger Kolumbiens, Georgiens und Venezuelas. Sechs-Wochen-Bilanz

FOLGA veröffentlicht ersten ESG-Bericht gemäß VSME-Standard

FOLGA-Initiative in Bericht „Verantwortungsvolles Geschäft in Polen. Gute Praktiken 2025“ ausgezeichnet

Neuester FOLGA-Bericht – Arbeit in Polen: Lateinamerikanische Stereotype. Ausgabe 2026

Was muss ich über Mitarbeiterunterkünfte wissen?

FolGIGANCI: Erste Folge des neuen Formats für HR-Experten!
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Jedes selbstständig handelnde Mitglied des Vorstands ist berechtigt, die Stiftung zu vertreten. Die Mitglieder des Vorstands geben Willenserklärungen im Namen der Stiftung einzeln ab, mit der Maßgabe, dass im Falle eines mehrgliedrigen Vorstands die Eingehung von Verbindlichkeiten über 10.000,00 PLN sowie die Verfügung über das Vermögen der Stiftung mit einem Marktwert (nach dem Stand am Tag der Verfügung) von mehr als 10.000,00 PLN und die Belastung des Vermögens der Stiftung mit einem Wert von mehr als 10.000,00 PLN das Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Vorstands, darunter des Vorsitzenden des Vorstands, erfordern.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-27