Fundacja MokoszStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen der Stiftung werden wie folgt abgegeben: Willenserklärungen, die seitens der Stiftung keine Verfügung über Vermögen und keine Eingehung einer vermögensrechtlichen Verpflichtung bewirken, kann jedes Mitglied des Vorstands selbstständig abgeben; Willenserklärungen im Namen der Stiftung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen bis zu einem Betrag von 25.000 PLN (in Worten: fünfundzwanzigtausend Zloty) kann jedes Mitglied des Vorstands selbstständig abgeben; Willenserklärungen im Namen der Stiftung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen über einen Betrag von 25.000 PLN (in Worten: fünfundzwanzigtausend Zloty) werden von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinsam abgegeben.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-26