Związek Polskich Artystów Plastyków - Polska Sztuka Użytkowa OpoleVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende ist berechtigt, im Namen des Verbandes sämtliche Willenserklärungen selbstständig abzugeben, vorbehaltlich des Absatzes 4. 2. Der stellvertretende Vorsitzende ist berechtigt, im Namen des Verbandes sämtliche Willenserklärungen nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden abzugeben, vorbehaltlich des Absatzes 4. 3. Die übrigen Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, Willenserklärungen gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden abzugeben. 4. Alle Rechtsgeschäfte, die finanzielle Belastungen oder eine Änderung des Vermögens des Verbandes zur Folge haben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit des Zusammenwirkens des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-05