Fundacja Tajemniczy DomekStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im Namen der Stiftung sowie zur Entgegennahme an die Stiftung gerichteter Erklärungen ist jedes Mitglied des Vorstands selbstständig berechtigt. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Stiftung, einschließlich des Abschlusses von Verträgen und der Erteilung von Vollmachten, ist jedes Mitglied des Vorstands zur selbstständigen Vertretung berechtigt. Die Eingehung einer Verpflichtung im Namen der Stiftung, die entweder einmalig oder innerhalb eines Monats den Gegenwert von 100.000 PLN (einhunderttausend Złoty) übersteigt, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Stifters, die in Form eines Beschlusses erteilt wird.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Tajemniczy Domek erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20