Stowarzyszenie Unity NexusVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Für den Abschluss von Verträgen, die Erteilung von Vollmachten und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen im Namen des Vereins, einschließlich in Vermögensangelegenheiten, sind die Unterschriften von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern erforderlich, es sei denn, die Mitgliederversammlung hat die Einrichtung einer einköpfigen Geschäftsführung beschlossen. Im Falle der Einrichtung einer einköpfigen Geschäftsführung ist der Vorsitzende zum Abschluss von Verträgen, zur Erteilung von Vollmachten und zur Abgabe sonstiger Willenserklärungen, einschließlich in Vermögensangelegenheiten, selbstständig berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Unity Nexus erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-09-04