Maritime University ClubVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Im Falle eines aus einer Person bestehenden Vorstands wird der Verein durch den Vorsitzenden selbstständig vertreten. Im Falle eines aus mehreren Personen bestehenden Vorstands wird der Verein durch zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands vertreten. Die Eingehung einer Verbindlichkeit oder die Verfügung über Vermögen im Wert von mehr als 5.000,00 PLN bedarf eines Beschlusses des Vorstands sowie der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung, es sei denn, die betreffende Verbindlichkeit oder Verfügung ist im von der Mitgliederversammlung genehmigten jährlichen Finanzplan vorgesehen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Maritime University Club erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-08