Towarzystwo Czytelni LudowychVerein

Andere außerschulische Bildungsformen, nicht anderswo klassifiziert

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-04-18
Eingetragene Adresse
Ks. Antoniego Ludwiczaka 20, 62-200 Gniezno, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie

Fristgerechte Einreichung

4 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 171 Tage für 2021).

  • 202524.07.2026
  • 202415.07.2025
  • 202319.04.2024
  • 202211.12.2023
  • 202102.01.2023
  • 202004.01.2022
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen6,52 Tsd. €Median48,62 Tsd. €Durchschnitt288,54 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-13,26 Tsd. €Median1,32 Tsd. €Durchschnitt19,97 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen19,78 Tsd. €Median46,89 Tsd. €Durchschnitt252,61 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen87,25 Tsd. €Median24,49 Tsd. €Durchschnitt195,55 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Antoni Świątczak – Wiceprezes Ds. Rozwoju
Bolesław Święcichowski – Członek
Danuta Kucińska – Członek
Ryszard Michał Stanek – Vorsitzender der Geschäftsführung
Sławomir Stanisław Tarczewski – Sekretarz

Vertretungsregelung

§ 42. 1. Der Verein wird nach außen durch den Vorsitzenden des Hauptvorstands oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptvorstands des Vereins vertreten. 2. Die Schreiben und Dokumente des Vereins sind nach außen gültig und verbindlich, wenn sie unterzeichnet sind: – im Rahmen der in § 33 vorbehaltenen Zuständigkeiten des Hauptvorstands durch den Vorsitzenden des Hauptvorstands und den Sekretär, bei deren Abwesenheit durch deren Stellvertreter; – in allen anderen Angelegenheiten durch den Vorsitzenden des Hauptvorstands oder den Direktor des Vereins. § 43. 1. Schecks und Zahlungsanweisungen werden durch den Vorsitzenden des Hauptvorstands oder den Direktor des Vereins oder durch von ihnen bevollmächtigte Personen unterzeichnet. Sie sind nur gültig, wenn sie neben der Unterschrift auch das Siegel des Vereins tragen. 2. Wechsel bedürfen der Unterschriften von zwei Personen gemeinsam: – des Vorsitzenden und des Sekretärs des Hauptvorstands oder ihrer Stellvertreter, oder – des Direktors des Vereins und des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptvorstands. § 32 Abs. 3: Finanzielle Verpflichtungen oder Verfügungen werden vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied unterzeichnet.

Aufsichtsrat

Grzegorz Mateńko – Aufsichtsratsmitglied
Helena Walerjańczyk – Aufsichtsratsmitglied
Tomasz Wijaszka – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2003-06-25.

  • Bank spółdzielczy
    Bank spółdzielczy
    16 8151 0001 0009 4070 2000 0001

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07