Polskie Zrzeszenie Inżynierów I Techników Sanitarnych Oddział WarszawskiVerein

Aktivitäten von Berufsorganisationen

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-10-09
Eingetragene Adresse
Czackiego 3/5, 00-043 Warszawa, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 38 Tage früher.

  • 202506.07.2026
  • 202408.06.2025
  • 202324.06.2024
  • 202230.06.2023
  • 202123.06.2022
  • 202016.06.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen63,33 Tsd. €Median86,21 Tsd. €Durchschnitt508,28 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-235,09 €Median1,33 Tsd. €Durchschnitt37,90 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen63,11 Tsd. €Median74,05 Tsd. €Durchschnitt460,63 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen14,05 Tsd. €Median58,63 Tsd. €Durchschnitt637,38 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Mieczysław Andrzej Więcaszek – Stellvertretender Vorsitzender
Anna Flis – Geschäftsführer
Marta Flis – Wiceprezes, Skarbnik
Jerzy Mroziński – Vorsitzender der Geschäftsführung
Piotr Kiljański – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

§ 58 Abs. 1 der Satzung: Die Zweigstellen werden nach außen durch die Vorstände der Zweigstellen vertreten. § 58 Abs. 2 der Satzung: Der Vorstand der Zweigstelle kann den Vorsitzenden oder die stellvertretenden Vorsitzenden sowie den Sekretär zur Wahrnehmung der in Abs. 1 genannten Vertretung bevollmächtigen, in finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zusätzlich ein als Schatzmeister fungierendes Mitglied des Vorstands der Zweigstelle. § 62 Abs. 4 der Satzung: Die Zweigstellen können im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmittel aufgrund eines schriftlichen Beschlusses des Vorstands der Zweigstelle Vermögensverbindlichkeiten eingehen. Für die Gültigkeit der Verpflichtung sind drei Unterschriften erforderlich: die des Vorsitzenden der Zweigstelle oder eines der bevollmächtigten stellvertretenden Vorsitzenden, des Sekretärs und des Schatzmeisters der Zweigstelle. § 62 Abs. 6 der Satzung: In Vermögensangelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstands der Zweigstelle fallen, sind die Unterschriften des Vorsitzenden des Vorstands der Zweigstelle, des Sekretärs und des Schatzmeisters der Zweigstelle oder der von ihnen bevollmächtigten Stellvertreter erforderlich.

Aufsichtsrat

Paweł Biernacki – Aufsichtsratsmitglied
Halina Śmierzchalska – Aufsichtsratsmitglied
Łukasz Siwierski – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2004-10-01.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Änderungshistorie

DatumEreignis
2015-09-22PKD-Änderung
2002-10-09Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07