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Handel (PKD-Abschnitt G)

PKD-Abteilungen in diesem Abschnitt

Dieser Abschnitt umfasst:

  • Groß- und Einzelhandel (das heißt Verkauf ohne Weiterverarbeitung) aller Arten physischer Waren,
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren. Waren sind physische, hergestellte Gegenstände, für die eine Nachfrage besteht, in Bezug auf die Eigentumsrechte begründet werden können und deren Eigentum durch Markttransaktionen von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes übertragen werden kann. Zu diesem Zweck werden unterstützende Tätigkeiten durchgeführt, die eine Reihe von handelsbezogenen Vorgängen ohne Verarbeitung der Waren umfassen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem das Sortieren, Klassifizieren und Zusammenstellen von Erzeugnissen, das Mischen oder Zusammenfügen von Erzeugnissen (zum Beispiel Sand), das Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorheriges Waschen der Flaschen), das Verpacken, das Aufteilen in kleinere Partien und das Umpacken von Waren zur Verteilung in kleineren Partien, die Lagerung (auch gefrorener oder gekühlter) Erzeugnisse. Werden diese Tätigkeiten nicht als typische Handelstätigkeiten ausgeführt, können sie als Haupt-, Neben- oder Hilfstätigkeiten ausgeübt werden und sind in den entsprechenden Unterklassen anderer Abschnitte eingestuft.

Wenn ein Großhändler das Eigentum an den von ihm gehandelten Waren nicht erwirbt, ist er der Gruppe 46.1 zuzuordnen. Erwirbt der Großhändler das Eigentum an den Waren, auch wenn er im Auftrag eines Dritten handelt, ist der Großhändler den Gruppen 46.2 bis 46.9 zuzuordnen.

  • Waren über einen Ausstellungsraum - Showroom (in dem die ausgestellten Waren gekauft werden können), über vorübergehende Verkaufsstellen (zum Beispiel Pop-up-Stores) sowie in automatisierten Einzelhandelsgeschäften.

Die meisten Einzelhändler erwerben das Eigentum an den von ihnen verkauften Waren, einige handeln jedoch als Agenten für einen Auftraggeber und verkaufen Waren auf Bestellung oder auf Provisionsbasis. Erwirbt ein Einzelhändler nicht das Eigentum an den von ihm gehandelten Waren, ist er der Gruppe 47.9 zuzuordnen. Erwirbt ein Einzelhändler das Eigentum an den Waren, auch wenn er im Auftrag Dritter handelt, ist er den Gruppen 47.1 bis 47.8 zuzuordnen.

Die Klassifikation unterscheidet auf Gruppen- und Unterklassenebene nicht zwischen dem Einzelhandel in stationären Geschäften und dem Online-Handel. Die meisten Einzelhandelsaktivitäten erfolgen sowohl stationär als auch online (und über andere Vertriebskanäle), und es ist schwierig, diese beiden Vertriebs-/Verkaufskanäle anhand der Hauptverkaufsmethoden zu unterscheiden. Der Anteil des Online- und des stationären Verkaufs kann sich im Laufe der Zeit ändern, was die Stabilität der Klassifikation beeinflusst. Die Hauptkriterien für die Klassifizierung des Einzelhandels in der Klassifikation beruhen darauf, was verkauft wird, und nicht auf den Vertriebskanälen.

Der Einzelhandel über Versandhandel oder das Internet wird nach der Art der verkauften Waren klassifiziert.

Die Unterscheidung zwischen Groß- und Einzelhandel beruht nicht auf der Menge der verkauften Waren, da Großhandel in kleinen Mengen erfolgen kann, ebenso wie Einzelhandel in großen Mengen erfolgen kann. Stattdessen ist das Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen Groß- und Einzelhandel die Art des Kunden. Großhandel erfolgt üblicherweise für Wirtschaftseinheiten, Einzelhandel für Endkunden, wie Haushalte. Verkauft eine Wirtschaftseinheit unterschiedslos sowohl an Wirtschaftseinheiten als auch an Endkunden und ist die Bestimmung der vorherrschenden Kundenart praktisch unmöglich, wird bei der Bestimmung der Haupttätigkeit empfohlen, den Verkäufer als Einzelhändler zu behandeln.

Das Mischen von Getränken, das vom Hersteller oder Auftragnehmer erbracht wird, wird als Herstellung (Abschnitt C) eingestuft. Wird es als gewöhnliche Tätigkeit (oder Verfahren) im Zusammenhang mit dem Handel ausgeführt, gilt es als Hilfstätigkeit und wird dem Abschnitt G zugeordnet.

  • Dieser Abschnitt umfasst auch: - Transithandelstätigkeiten, die im Kauf von Waren und deren Beförderung von einem Zoll- und Steuergebiet in ein anderes bestehen. Transithandel ist eine Dreiparteientransaktion, bei der der Transithändler Export- und Importgeschäfte zwischen zwei oder mehr verschiedenen Ländern außerhalb seines Wirtschaftsgebiets durchführt. Das mit dem Transit befasste Wirtschaftssubjekt ist während des Transports Eigentümer der Waren (im Gegensatz zu Vermittlern, die nicht das Eigentum an den Gegenstand der Vermittlungsdienstleistung bildenden Waren erwerben)
  • spezialisierte und nicht spezialisierte Tätigkeiten in der Einzelhandelsvermittlung, eingestuft in den entsprechenden Unterklassen der Gruppe 47.9,
  • Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken über Verkaufsautomaten oder automatische Verkaufsstellen.

Dieser Abschnitt umfasst nicht:

  • Handel mit Elektrizität, eingestuft unter 35.15.Z,
  • Handel mit gasförmigen Brennstoffen für Energiezwecke im Netzsystem, eingestuft unter 35.23.Z,
  • Handel mit digitalen Waren, Streaming und Herunterladen von Inhalten auf digitalen Plattformen (zum Beispiel E-Books, Audio), die in den entsprechenden Unterklassen von Abschnitt J eingestuft sind,
  • Tätigkeiten des Weiterverkaufs von prepaid Telefonkarten und Dienstleistungen, eingestuft unter 61.20.Z,
  • Reparatur von Kraftfahrzeugen einschließlich Motorrädern, eingestuft in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts 95,
  • Tätigkeiten von Genossenschaften, die nach ihrer Haupttätigkeit eingestuft werden.

Branchenstatistiken (2026)

Anzahl der Unternehmen

Unternehmen (Haupt-PKD)
159.950
Unternehmen (Neben-PKD)
341.227
Unternehmen mit Finanzdaten
75.838

Rechtsformen

RechtsformAnteil der UnternehmenAnzahl der Unternehmen
  • Sp. z o.o.82,3%131.700
  • Sp. j.8,3%13.223
  • Sp. k.4,6%7.332
  • Genossenschaft1,4%2.318
  • Stiftung0,9%1.375
  • S.A.0,8%1.235
  • Other0,6%957
  • P.S.A.0,4%602
  • Verein0,3%488
  • Sp. p.0,0%23

Finanzergebnisse

Median Umsatz

Ranking

Median Umsatz im Vergleich mit anderen PKD-Codes.

Top-Unternehmen nach Umsatz

#UnternehmenRechtsformUmsatzNettogewinn
1sp. z o.o.€153,68 Mio.€2,56 Mio.
2sp. z o.o.€121,19 Mio.€1,36 Mio.
3sp. z o.o.€57,25 Mio.€7,45 Mio.
4sp. z o.o.€54,84 Mio.€8,33 Mio.
5sp. z o.o.€47,99 Mio.€1,28 Mio.
6sp. z o.o.€47,70 Mio.€47,41 Mio.
7sp. z o.o.€29,32 Mio.€572 Tsd.
8sp. z o.o.€28,98 Mio.€622 Tsd.
9sp. z o.o.€20,95 Mio.€1,13 Mio.
10sp. z o.o.€15,92 Mio.-€632 Tsd.