Compabase

Verarbeitendes Gewerbe (PKD-Abschnitt C)

Unter Produktionstätigkeit versteht man die physische, mechanische, chemische oder biologische Verarbeitung von Rohstoffen, Materialien oder Halbfabrikaten zu einem neuen Erzeugnis. Rohstoffe, Materialien oder Halbfabrikate, die im Rahmen dieses Abschnitts verarbeitet werden, sind das Ergebnis landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, fischereilicher, bergbaulicher oder anderer Produktionstätigkeiten. Wesentliche Veränderungen, Umarbeitungen, Renovierungen und Umgestaltungen gehören ebenfalls zur Produktionstätigkeit. Wirtschaftseinheiten, die diesem Abschnitt zugeordnet sind, werden als Industrieunternehmen, Produktionsbetriebe oder Fabriken bezeichnet und setzen in ihrer Tätigkeit Maschinen und Anlagen ein. Ebenfalls in diesen Abschnitt einbezogen sind Wirtschaftseinheiten, die Rohstoffe und Materialien von Hand, in Heimarbeit oder im häuslichen Gewerbe zu einem neuen Erzeugnis verarbeiten, sowie Wirtschaftseinheiten, die Erzeugnisse am Herstellungsort erzeugen und verkaufen (zum Beispiel Bäckereien, Maßschneidereien). Produktionseinheiten können:

  • Erzeugnisse aus eigenen Materialien herstellen
  • einen Unterauftragnehmer mit der Herstellung von Erzeugnissen aus eigenen Materialien beauftragen (Outsourcing)
  • Rechte am Erzeugnis besitzen und Unterauftragnehmer mit der vollständigen Herstellung von Erzeugnissen aus eigenen oder beigestellten Materialien beauftragen
  • Erzeugnisse als Unterauftragnehmer herstellen. Das neu hergestellte Erzeugnis kann ein Enderzeugnis, einsatzbereit, oder ein Halbfabrikat sein, das als Rohstoff in einer anderen Produktion verwendet wird. So ist beispielsweise ein Erzeugnis der Tonerde-Raffination ein Rohstoff für die Aluminiumproduktion. Aluminium ist ein Rohstoff, der von Betrieben verwendet wird, die beispielsweise Aluminiumdraht herstellen. Aluminiumdraht wiederum ist der Grundstoff für die Herstellung von daraus gefertigten Erzeugnissen (zum Beispiel Aluminiumgewebe). Die Herstellung spezialisierter Elemente, Bestandteile, Zubehörteile und Zusatzausrüstungen für Maschinen und Anlagen wird in derselben Unterklasse wie die Herstellung der Maschinen und Anlagen klassifiziert, für die sie bestimmt sind. Die Herstellung spezialisierter Elemente und Zubehörteile durch Formen und Extrusion von Kunststoffen fällt in die entsprechenden Unterklassen der Gruppe 22.2 „Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren“. Die Herstellung universeller Elemente und Teile für Maschinen und Anlagen, zum Beispiel Motoren, Pumpen, Generatoren, elektrische Bauteile, Ventile, Zahnräder, Lager, wird in den entsprechenden Unterklassen der Produktionstätigkeit klassifiziert, unabhängig von den Gruppen, die die Maschinen und Anlagen umfassen, für die sie verwendet werden könnten. Die Montage von Erzeugnissen aus eigenen oder zugekauften Materialien gilt als Produktionstätigkeit. Dieser Abschnitt umfasst nicht die Abfallverwertung, das heißt die Verarbeitung von Abfällen zu Sekundärrohstoffen*, die in den entsprechenden Unterklassen der Gruppe 38.2 „Abfallverwertung“ klassifiziert ist. Das erforderliche Verfahren dieser Verarbeitung ist eine physische, mechanische, biologische oder chemische Verarbeitung. Diese Tätigkeit wird in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts E „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ klassifiziert. Die Herstellung neuer Erzeugnisse aus Sekundärrohstoffen, wenn Abfälle als Input im Produktionsprozess verwendet werden (zum Beispiel die Herstellung von Silber aus Filmbandabfällen), gilt jedoch als Produktionstätigkeit und fällt in die entsprechenden Unterklassen dieses Abschnitts. Sekundärrohstoffe, die aus der Verarbeitung von Abfällen entstehen, sind hingegen als Halbfabrikate für die Herstellung neuer Fertigprodukte zu behandeln. HINWEIS: *Sekundärrohstoffe sind Materialien, die durch die Aufbereitung (durch mechanische oder chemische Verarbeitung) von Produktionsabfällen, vorsortierten Siedlungsabfällen oder Schrott und Altprodukten entstehen und sich für den unmittelbaren Einsatz in einem industriellen Produktionsprozess eignen (als Ersatz für Primärrohstoffe), ohne ein neues Endprodukt zu sein. Spezialisierte Instandhaltung und Reparatur von industriellen, beruflichen und ähnlichen Maschinen und Anlagen werden überwiegend in den entsprechenden Unterklassen der Abteilung 33 „Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen“ klassifiziert. Die Reparatur und Instandhaltung von Computern, persönlichen und Haushaltsgegenständen sowie von Kraftfahrzeugen, einschließlich Motorrädern, wird jedoch in den entsprechenden Unterklassen der Abteilung 95 „Reparatur von Computern, persönlichen und Haushaltsgegenständen sowie von Kraftfahrzeugen, einschließlich Motorrädern“ klassifiziert. Spezialisierte Montage oder Installation von Maschinen und Anlagen werden in der Unterklasse 33.20.Z „Installation von Industrieanlagen und -ausrüstungen“ klassifiziert. Die Instandhaltung, Reparatur und Installation von Elementen, die einen integralen Bestandteil eines Gebäudes oder einer ähnlichen Konstruktion bilden (zum Beispiel Instandhaltung, Reparatur und Installation von Rolltreppen oder Klimaanlagen), wird als Bauleistung im Abschnitt F „Bau“ behandelt. Dieser Abschnitt umfasst auch die Tätigkeiten von Factoryless Goods Producers (FGP) in der Produktion (ihre Tätigkeit wird in Punkt 3.4 der methodischen Regeln für die Klassifikation beschrieben). Die im Abschnitt C „Verarbeitendes Gewerbe“ klassifizierten Tätigkeiten sind durch die Umwandlung von Rohstoffen und Materialien in neue, verarbeitete und hergestellte Erzeugnisse gekennzeichnet. Das Endprodukt ist ein neues Erzeugnis. Im Sinne dieser Klassifikation gelten die folgenden Tätigkeiten als Produktionstätigkeiten und fallen in diesen Abschnitt: - Verarbeitung von frischem Fisch und Krustentieren (zum Beispiel Austern schälen, Fisch filetieren), ausgenommen die Verarbeitung auf Fischereifahrzeugen, klassifiziert in 10.20.Z
  • Pasteurisieren und Abfüllen von Milch, klassifiziert in 10.51.Z
  • Zurichten von Häuten und Fellen, klassifiziert in 15.11.Z
  • Behandlung und Konservierung von Holz, klassifiziert in 16.12.Z
  • Drucken und damit verbundene Tätigkeiten, ausgenommen Verlagswesen, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen der Gruppe 18.1
  • Runderneuerung von Reifen, klassifiziert in 22.11.Z
  • Herstellung von Transportbeton, klassifiziert in 23.63.Z
  • Galvanisieren, elektronische Bearbeitung, Plattieren und sonstiges Beschichten von Metalloberflächen mit verschiedenen Metallen und nichtmetallischen Stoffen, klassifiziert in 25.51.Z
  • Wärmebehandlung von Metallen, klassifiziert in 25.52.Z
  • Nachfüllen von Druckerpatronen, klassifiziert in 26.20.Z
  • Nachfüllen oder Wiederbefüllen von Feuerlöschern, klassifiziert in 28.29.Z
  • Umbau von Maschinen und Anlagen (zum Beispiel werkseitiger Umbau von Automotoren), klassifiziert in 29.10.A, 29.10.B, 29.10.C, 29.10.D, 29.10.E. Die vom Hersteller durchgeführte Montage wird jedoch der Produktion zugeordnet. Dieser Abschnitt umfasst nicht bestimmte Tätigkeiten, die zwar mit Verarbeitungsprozessen zusammenhängen, jedoch in anderen Abschnitten dieser Klassifikation eingeordnet sind, zum Beispiel: - Zubereitung von Mahlzeiten zum unmittelbaren Verzehr, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen der Abteilung 56 „Gastgewerbe“
  • Holzgewinnung, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“
  • Aufbereitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“
  • Aufbereitung von Erzen und sonstigen Mineralien, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“
  • Erzeugung von gasförmigen Brennstoffen zu Energiezwecken in einem Netzsystem, klassifiziert im Abschnitt D „Energieversorgung“
  • Herstellung von Kompost aus organischen Abfällen, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts E „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“
  • Montage als Teil von Transportdienstleistungen oder durch einen Verkäufer ausgeführt, klassifiziert nach dem Grundsatz der überwiegenden Wertschöpfung (ist jedoch die Montage die überwiegende Tätigkeit des Auftragnehmers, wird sie als Produktionstätigkeit eingestuft)
  • Aufteilung von Erzeugnissen in kleinere Teile oder Lose, einschließlich Verpacken, Umpacken oder Abfüllen von Erzeugnissen (zum Beispiel Alkohol, chemische Erzeugnisse); Sortieren von Abfällen und deren Weiterverkauf; Mischen von Farben auf Kundenbestellung; Metallschneiden auf Kundenbestellung; Veränderung eines Erzeugnisses, die nicht zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses führt, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“
  • Verlagstätigkeiten und damit verbundenes Drucken, klassifiziert in den entsprechenden Unterklassen des Abschnitts J „Information und Kommunikation“.

Branchenstatistiken (2025)

Anzahl der Unternehmen

Unternehmen (Haupt-PKD)
133.134
Unternehmen (Neben-PKD)
220.174
Unternehmen mit Finanzdaten
51.097

Rechtsformen

RechtsformAnteil der UnternehmenAnzahl der Unternehmen
  • Sp. z o.o.79,2%105.496
  • Sp. j.8,1%10.805
  • Sp. k.4,2%5.647
  • S.A.2,9%3.797
  • Genossenschaft1,3%1.781
  • Stiftung1,2%1.596
  • Other1,2%1.557
  • Verein0,8%1.091
  • P.S.A.0,3%421
  • Sp. p.0,0%6

Finanzergebnisse

Median Umsatz

Ranking

Median Umsatz im Vergleich mit anderen PKD-Codes.

Top-Unternehmen nach Umsatz

#UnternehmenRechtsformUmsatzNettogewinn
1S.A.€43,40 Mrd.-€1,84 Mrd.
2sp. z o.o.€3,82 Mrd.€56,15 Mio.
3sp. z o.o.€3,61 Mrd.€44,06 Mio.
4sp. z o.o.€3,21 Mrd.€78,57 Mio.
5sp. z o.o.€2,99 Mrd.€101,53 Mio.
6S.A.€2,75 Mrd.€26,26 Mio.
7sp. z o.o.€2,54 Mrd.€79,50 Mio.
8sp. z o.o.€1,89 Mrd.€31,88 Mio.
9sp. z o.o.€1,75 Mrd.€40,70 Mio.
10sp. z o.o.€1,69 Mrd.-€1,86 Mio.